Hier finden Sie Informationen rund um die Schulanmeldung für die Schulanfänger 2024/2025




classroom



Rechtliche Information zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2023/2024


In Nordrhein-Westfalen wird jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September 2018 das sechste Lebensjahr vollendet hat, zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig.
Bis zum 15. November eines Jahres müssen alle Kinder angemeldet sein, die im folgenden Jahr schulpflichtig sind. Wenn ein Kind schulpflichtig wird, erhalten die Eltern etwa zehn bis elf Monate vor Schulbeginn ein Schreiben vom Schulverwaltungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Darin werden sie gebeten, ihr Kind an einer Grundschule anzumelden. Eltern sollten ihr Kind zur Anmeldung mitnehmen. Es lernt auf diesem Wege „seine“ Schule wieder ein wenig näher kennen. Die Anmeldung zur Grundschule bedeutet noch nicht automatisch, dass ein Kind auch wirklich aufgenommen ist. Über die tatsächliche Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Abschluss des Anmeldeverfahrens. Kann die Schule nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen, findet ein Auswahlverfahren gemäß § 1 der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) statt.


Schulanmeldung an unserer Schule
Wenn Sie Ihr Kind an unserer Schule anmelden möchten, freuen wir uns darüber.
Gerne können Sie am Donnerstag, 19.10.2023 von 8.00 Uhr bis 10.101 Uhr zu unserem Tag der offenen Tür mit Ihrem Kind vorbei schauen.
Hier können Sie den Unterricht in den verschiedenen Klassen besuchen und Ihre Fragen loswerden.

Unsere Anmeldetermine sind
Montag, 23.10.2023 von 8.00 Uhr bis 12.40 Uhr und 13.40 Uhr bis 18.20 Uhr
und
Dienstag, 24.10.2023 von 8.00 Uhr bis 12.40 Uhr und 13.40 Uhr bis 18.20 Uhr

Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Anmeldung bei unserer Sekretärin Frau Thelen unter der Telefonnummer 0221-35582240 (täglich 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr).

Zur Schulanmeldung sollen beide Erziehungsberechtigte und das Kind kommen.
Gerne erhalten Sie eine Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber.


Unterlagen und Material für die Schulanmeldung
Sie erhalten von der Stadt Köln einen Anmeldebogen zur Schulanmeldung.

Nach der Vereinbarung eines Termins zur Anmeldung senden wir Ihnen die Unterlagen zur Schulanmeldung per Post im Vorfeld zu oder händigen Sie Ihnen nach Terminabsprache aus.
Bitte füllen Sie diese vor dem Termin vollständig aus und bringen die kompletten Unterlagen mit.

Hier noch einmal eine Übersicht, was Sie alles zur Anmeldung mitbringen sollen:

Verbindliche Unterlagen:

  • Anmeldebogen der Stadt Köln
  • Einwilligung Datenschutz
  • Anmeldeunterlagen der Schule
  • Ausweise beider Erziehungsberechtigter
  • Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
  • Impfpass

Weitere Unterlagen:
  • Sorgerechtsbeschluss (bei alleinerziehenden Elternteilen ohne gemeinsames Sorgerecht)
  • Zurückstellungsbescheid (wenn ihr Kind zurückgestellt wurde)
  • Unterlagen zur Frühförderung, therapeutischen Maßnahmen, ärztliche Befunde, etc. (falls vorhanden)

Sonstige Materialien:
  • Schere
  • Klebestift
  • Bleistift


Ablauf des Anmeldeverfahrens:
  • Anmeldung an der Schule (Erstwunsch) im bis zum 15.11.2023 zu den vorgegebenen Anmeldeterminen (keine verbindliche Anmeldung)
  • Bei der Anmeldung geben Sie ihren Zweitwunsch an (sie müssen nur einen Termin bei der Erstwunschschule vereinbaren)
  • Schuleingangsuntersuchung: Sie erhalten nähere Informationen bei der Schulanmeldung
  • April/Mai 2024: Versand der Aufnahmebescheide
  • Kontakt durch die Schule, Besuche in den Kitas/ in der Schule
  • Mai 2024: Unterrichtsspiel für die Schulanfänger
  • Juni 2024: Elterninformationsabend zur Klassenaufteilung und zu den Klassenlehrer*innen
  • Voraussichtlicher Termin für die Einschulung: Mittwoch, 22.08.2024